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Rechtssicherheit im Gebührenwesen ist eine zentrale Zielsetzung der Kommunen. Kommunal-Consult ist Ihr zuverlässiger Partner für die kompetente und rechtssichere Unterstützung bei Bestandsveränderungen, Abschreibungen, Kalkulationen, Anlagennachweisen in allen gebührenrelevanten Bereichen. Gemeinsam mit unserem Partner Allevo Kommunalberatung entwickeln wir stets die richtige Lösung im Bereich Globalberechnungen und Beiträge.
Hessen:
Mit Urteil vom 02.09.2009 hat der HessVGH den sogenannten Frischwassermaßstab in der Regel als „Einheitsgebühr“ für unzulässig erklärt.
Baden-Württemberg:
Mit Urteil vom 11.03.2010 - 2 S 2938/08 hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg den soganannten Frischwassermaßstab in der Regel als "Einheitsgebühr" für unzulässig erklärt.
Wir unterstützen die Kommunen in Hessen und Baden-Württemberg bei der Einführung rechtssicherer Abwassergebühren.