Standort Nord
Adolfstraße 9
23568 Lübeck
Tel.: 0451/2024851
Fax: 03212/2024851
www.kc-systemhaus.de
info@kc-systemhaus.de

Standort Mitte
Im Westpark 3
35435 Wettenberg
Tel.: 0641/984890-0
Fax: 0641/984890-10
www.kc-systemhaus.de
info@kc-systemhaus.de

Standort Süd
Löwensteiner Str. 80
74182 Obersulm
Tel.: 07134/51877
Fax: 07134/51838 www.kc-systemhaus.de
info@kc-systemhaus.de

Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung
aus ca. 450 Projekten bundesweit

Gebühren und Beiträge

Rechtssicherheit im Gebührenwesen ist eine zentrale Zielsetzung der Kommunen. Kommunal-Consult ist Ihr zuverlässiger Partner für die kompetente und rechtssichere Unterstützung bei Bestandsveränderungen, Abschreibungen, Kalkulationen, Anlagennachweisen in allen gebührenrelevanten Bereichen. Gemeinsam mit unserem Partner Allevo Kommunalberatung entwickeln wir stets die richtige Lösung im Bereich  Globalberechnungen und Beiträge.

Warum wird die gesplittete Abwassergebür eingeführt?

Hessen:
Mit Urteil vom 02.09.2009 hat der HessVGH den sogenannten Frischwassermaßstab in der Regel als „Einheitsgebühr“ für unzulässig erklärt.

Baden-Württemberg:
Mit Urteil vom 11.03.2010 - 2 S 2938/08 hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg den soganannten Frischwassermaßstab in der Regel als "Einheitsgebühr" für unzulässig erklärt.

Wir unterstützen die Kommunen in Hessen und Baden-Württemberg bei der Einführung rechtssicherer Abwassergebühren.